AGB

Version 2026-08-25 (de) · gültig seit 25.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Securo

Anbieter: Securo Net, Inhaber Dennis Bialik, Arminiusstraße 3, 33100 Paderborn, Deutschland Fassung: 1.0 · Stand: 25.08.2026


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendungen von Securo Net, Inhaber Dennis Bialik, Arminiusstraße 3, 33100 Paderborn (nachfolgend „Securo Net", „wir"), insbesondere für Securo Hub, Securo ID und die jeweils lizenzierten Fachmodule (gemeinsam „Securo" oder „die Dienste").

(2) Vertragspartner (nachfolgend „Kunde") kann sein: - ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Geschäftskunde"), oder - ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Verbraucher").

(3) Für Verbraucher gelten diese AGB nur mit den Maßgaben des § 24 (Besondere Bestimmungen für Verbraucher). Die dortigen Regelungen gehen sämtlichen anderen Bestimmungen dieser AGB vor. Klauseln, die ausdrücklich nur gegenüber Geschäftskunden gelten, finden gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen oder in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos leisten. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Securo Net in Textform.

(5) Ergänzend gelten in der nachstehenden Rangfolge: 1. die individuelle Bestellung bzw. Auftragsbestätigung einschließlich der dort ausgewiesenen Module, Lizenzstufen, Paketgrößen und Preise, 2. der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV") einschließlich der Liste der Unterauftragsverarbeiter und der Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, 3. diese AGB, 4. die jeweils gültige Leistungsbeschreibung (in der Anwendung und unter /legal/leistungsbeschreibung abrufbar).

(6) Im Sinne dieser AGB bezeichnet - „Organisation" den im System angelegten Mandanten des Kunden, - „Nutzer" jede natürliche Person, der ein persönlicher Zugang zu einer Organisation des Kunden eingeräumt ist, - „Nutzerplatz" die vertraglich vereinbarte und abgerechnete Anzahl aktiver Nutzer (Mitarbeiterzahl), - „Textform" die Textform im Sinne des § 126b BGB; E-Mail und Mitteilungen innerhalb der Anwendung genügen.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Securo Net stellt dem Kunden die Dienste über das Internet zur Nutzung für die Dauer des Vertrages bereit. Der Kunde erhält keine Kopie der Software; eine Überlassung des Programmcodes oder eine Installation beim Kunden erfolgt nicht. Die Software verbleibt auf Servern von Securo Net oder von uns beauftragter Rechenzentrumsbetreiber.

(2) Rechtlich handelt es sich um einen Mietvertrag über Software (§ 535 BGB) mit dienstvertraglichen Nebenleistungen (Support). Soweit einzelne Leistungen ausdrücklich als Werk geschuldet sind, ist dies gesondert vereinbart.

(3) Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die in der Bestellung bezeichneten Module und Lizenzstufen. Securo ist modular aufgebaut; Module werden in Stufen (z. B. „Starter", „Pro") sowie als Zusatzfunktionen („Add-on") angeboten. Nicht lizenzierte Module und Stufen sind nicht Vertragsgegenstand, auch wenn sie in der Oberfläche sichtbar oder beworben sind.

(4) Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung sowie die Produktdokumentation in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Angaben in Werbematerialien, auf Webseiten oder in Präsentationen sind keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

(5) Die Bereitstellung erfolgt am Übergabepunkt, das ist der Routerausgang des von Securo Net genutzten Rechenzentrums. Die Beschaffung und der Betrieb der Internetverbindung, geeigneter Endgeräte, Browser und mobiler Betriebssysteme sind Sache des Kunden.


§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Zugangsdaten

(1) Die Darstellung der Dienste und Preise auf unseren Webseiten und im Bestellprozess stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt mit Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Securo Net die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Rechtsform, Anschrift, gesetzlichem Vertreter, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Rechnungsanschrift, und diese Angaben während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Unrichtige Angaben zur Unternehmereigenschaft oder zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer berechtigen Securo Net, entstandene Steuernachteile beim Kunden geltend zu machen.

(3) Securo Net kann die Freischaltung von einer Verifizierung der Organisation oder der Identität des Bestellers abhängig machen, insbesondere durch Prüfung von Registerauszügen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder durch ein Identifizierungsverfahren. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Nutzerzugang ist personengebunden; die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig (siehe § 7). Der Kunde ist verpflichtet, Securo Net unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt oder den begründeten Verdacht hat, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind.

(5) Securo Net kann für bestimmte Rollen oder für die gesamte Organisation eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangen bzw. dem Kunden ermöglichen, diese verpflichtend zu setzen. Der Kunde ist für die Konfiguration der Sicherheitseinstellungen seiner Organisation, für die Vergabe von Rollen und Berechtigungen und für den unverzüglichen Entzug von Zugängen ausgeschiedener Nutzer selbst verantwortlich.


§ 4 Leistungsumfang, Testphase

(1) Der Kunde erhält Zugang zu den lizenzierten Modulen im Umfang der jeweiligen Lizenzstufe und der gebuchten Paketgröße.

(2) Wird eine kostenlose oder vergünstigte Testphase gewährt, gilt sie nur für den ausgewiesenen Zeitraum und nur für den ausgewiesenen Umfang. Nach Ablauf der Testphase geht der Vertrag in das gebuchte kostenpflichtige Abonnement über, sofern der Kunde nicht vor Ablauf kündigt. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestellprozess gesondert hingewiesen. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit und keine Gewährleistung; § 12 Absatz 5 gilt entsprechend.

(3) Support wird in dem in der Leistungsbeschreibung genannten Umfang erbracht. Soweit dort keine Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten ausdrücklich zugesagt sind, werden Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten besteht nicht.

(4) Zur Bearbeitung von Supportanfragen und zur Fehleranalyse kann Securo Net auf die Organisation des Kunden zugreifen, auch in Form eines zeitlich befristeten Zugriffs im Kontext der Organisation. Solche Zugriffe erfolgen ausschließlich zu den genannten Zwecken, sind zeitlich begrenzt und werden protokolliert. Die datenschutzrechtliche Grundlage regelt der AVV.


§ 5 Nutzungsrechte

(1) Securo Net räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages und im Umfang der vereinbarten Module, Lizenzstufen und Nutzerplätze das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Dienste bestimmungsgemäß über das Internet für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, a) die Dienste über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder nutzen zu lassen, b) die Dienste Dritten außerhalb des in § 10 geregelten Rahmens entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zu vermieten, zu verleasen oder als Rechenzentrums- bzw. Auslagerungsleistung für Dritte anzubieten, c) die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist, d) technische Schutz-, Mess- oder Lizenzierungsmechanismen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu verändern, e) die Dienste automatisiert in einem Umfang abzurufen, der über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht, insbesondere durch Skripte, Crawler oder Massenabfragen außerhalb der dafür vorgesehenen Schnittstellen, f) die Dienste zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln oder Benchmarks ohne vorherige Zustimmung in Textform zu veröffentlichen.

(3) Sämtliche Rechte an der Software, an ihrer Struktur, Oberflächengestaltung, Dokumentation und an Weiterentwicklungen verbleiben bei Securo Net bzw. deren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt keine Rechte am Quellcode.

(4) Macht der Kunde Verbesserungsvorschläge oder gibt er Rückmeldungen zur Software, ist Securo Net berechtigt, diese unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung der Dienste zu verwenden. Ein Anspruch auf Umsetzung, Vergütung oder Nennung besteht nicht.


§ 6 Nutzungsgrenzen, Mitarbeiterzahl, Nachberechnung

(1) Die Nutzung ist auf den bestellten Umfang beschränkt. Der Umfang bestimmt sich insbesondere nach a) der gebuchten Anzahl an Nutzerplätzen (Mitarbeiterzahl), b) den gebuchten Modulen, Lizenzstufen und Zusatzfunktionen, c) den in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Speicher-, Volumen- und Verbrauchsgrenzen (z. B. Dateiablage, Nachrichten- und Briefversand, Telefonie, Funk, SMS, Verbrauch KI-gestützter Funktionen).

(2) Als aktiver Nutzer zählt jede natürliche Person, der ein Zugang zu einer Organisation des Kunden eingeräumt ist und dessen Zugang nicht deaktiviert oder archiviert ist. Nutzerplätze sind, soweit im Tarif vorgesehen, nur in den dort ausgewiesenen Schritten und ab der dort ausgewiesenen Mindestgröße buchbar.

(3) Übersteigt die Zahl der aktiven Nutzer die gebuchte Mitarbeiterzahl, so gilt Folgendes: a) Securo Net weist den Kunden auf die Überschreitung hin und benennt die nächste passende Paketgröße. Die Anlage weiterer Zugänge kann bis zur Bereinigung technisch gesperrt werden. b) Der Kunde hat die Überschreitung binnen sieben Tagen ab Zugang des Hinweises zu bereinigen, indem er entweder nicht mehr benötigte Zugänge deaktiviert oder die Paketgröße erhöht. c) Bereinigt der Kunde die Überschreitung nicht innerhalb dieser Frist, behält sich Securo Net vor, die Paketgröße auf die nächste den tatsächlichen Bedarf deckende Stufe anzupassen und das Entgelt hierfür ab dem ersten Tag der Überschreitung zeitanteilig nachzuberechnen. Securo Net kündigt eine solche Anpassung in Textform an; sie wird frühestens mit Zugang der Ankündigung wirksam. d) Kommt der Kunde weder der Bereinigung noch der Nachberechnung nach, ist Securo Net berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist ganz oder teilweise zu sperren (§ 16).

(4) Bei Überschreitung sonstiger Verbrauchs- oder Speichergrenzen ist Securo Net berechtigt, die betroffene Funktion bis zur Bereinigung oder bis zur Buchung eines höheren Kontingents zu drosseln oder zu sperren, oder — nach vorheriger Ankündigung in Textform — den Mehrverbrauch zu den jeweils gültigen Listenpreisen abzurechnen. Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. für Versand, Telefonie, SMS oder KI-Nutzung) bleiben unabhängig davon zu erstatten.

(5) Eine Reduzierung der gebuchten Paketgröße wirkt frühestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Übersteigt die Zahl der aktiven Nutzer die reduzierte Größe bei deren Wirksamwerden, gilt das Verfahren nach Absatz 3. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Nutzerplätze der laufenden Periode erfolgt nicht.

(6) Securo Net ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsgrenzen technisch zu messen und zu protokollieren. Der Kunde erteilt Securo Net auf Verlangen Auskunft über die Zahl der aktiven Nutzer und die Nutzung der lizenzierten Module.


§ 7 Umgehung von Nutzungsgrenzen

(1) Unzulässig ist jede Gestaltung, die darauf gerichtet ist, vereinbarte Nutzungsgrenzen oder Entgelte zu umgehen. Dazu zählen insbesondere: a) das Anlegen mehrerer Organisationen, Mandanten oder Verträge, um denselben Betrieb, denselben Konzern oder dieselbe wirtschaftliche Einheit auf mehrere kleinere Pakete zu verteilen, b) die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen oder die Weitergabe von Zugangsdaten, c) das wechselnde Deaktivieren und Reaktivieren von Zugängen, um zu einem Stichtag eine niedrigere Nutzerzahl auszuweisen, ohne dass die betroffenen Personen tatsächlich aus dem Betrieb ausgeschieden sind, d) das Pflegen von Beschäftigten als bloße Datensätze außerhalb der lizenzierten Zugänge, um Funktionen zu nutzen, die je Nutzerplatz lizenziert sind, e) das Umgehen, Deaktivieren oder Manipulieren der technischen Lizenz-, Berechtigungs- oder Messmechanismen, einschließlich der Nutzung nicht freigeschalteter Module über Schnittstellen, f) unzutreffende Angaben gegenüber Securo Net über Nutzerzahl, Unternehmensgröße, Konzernzugehörigkeit oder Verwendungszweck.

(2) Verstößt der Kunde gegen Absatz 1, ist Securo Net berechtigt, a) das Entgelt für den gesamten Zeitraum der Umgehung nach Maßgabe der tatsächlich in Anspruch genommenen Nutzung zu den jeweils gültigen Listenpreisen nachzuberechnen, b) den Zugang zu den betroffenen Funktionen oder zur gesamten Organisation nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren, bei fortdauerndem oder schwerwiegendem Verstoß auch ohne vorherige Ankündigung, und c) den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Fristsetzung außerordentlich fristlos zu kündigen; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Verstoß vorsätzlich erfolgt ist oder eine Abmahnung erkennbar keinen Erfolg verspricht.

(3) Lässt sich der Umgehungszeitraum nicht aufklären, wird er pauschal mit drei Monaten angesetzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden bzw. eine Nutzung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Securo Net bleibt der Nachweis eines höheren Umfangs vorbehalten.

(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, bleiben unberührt.

(5) Absatz 2 lit. a und Absatz 3 gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit dort eine pauschalierte Nachforderung unzulässig wäre; gegenüber Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Ansprüchen.


§ 8 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte und Daten (nachfolgend „Kundendaten") allein verantwortlich. Securo Net nimmt keine inhaltliche Prüfung vor und macht sich die Kundendaten nicht zu eigen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Dienste und die Verarbeitung der Kundendaten im Einklang mit dem geltenden Recht stehen, insbesondere mit dem Datenschutzrecht, dem Arbeits- und Arbeitszeitrecht, dem Betriebsverfassungsrecht, dem Bewachungsrecht, dem Steuer- und Handelsrecht sowie den Vorgaben zur Aufbewahrung von Unterlagen. Erforderliche Einwilligungen, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsverfahren und Informationspflichten gegenüber Beschäftigten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Das gilt insbesondere für den Einsatz von Standortdaten, Zeiterfassung, Kontrollgang- und Funkfunktionen, Foto- und Unterschriftserfassung sowie Auswertungen zu Beschäftigten.

(3) Der Kunde wird die Dienste nicht rechtswidrig nutzen, insbesondere keine Inhalte einstellen oder versenden, die Rechte Dritter verletzen, strafbar sind oder unzulässige Werbung darstellen, und keine Schadsoftware einbringen.

(4) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz seiner Systeme und Zugänge, insbesondere aktuelle Endgeräte und Browser, Virenschutz und eine restriktive Rechtevergabe innerhalb seiner Organisation.

(5) Verletzt der Kunde diese Pflichten und wird dadurch der Betrieb der Dienste, die Sicherheit anderer Kunden oder die Rechtsposition von Securo Net beeinträchtigt, ist Securo Net berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren oder den Zugang nach Maßgabe von § 16 zu sperren.


§ 9 Fachliche Eigenverantwortung — keine Steuer-, Rechts- oder Fachberatung

(1) Securo Net erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Lohn- und Gehaltsabrechnung als Dienstleistung, keine Sozialversicherungs- oder Buchführungsberatung und keine sicherheitsdienstliche Fachberatung. Securo Net ist weder Steuerberater, Rechtsanwalt, Lohnbüro, Wirtschaftsprüfer noch Zertifizierungsstelle. Die Dienste sind Werkzeuge zur Erstellung, Verwaltung und Auswertung von Daten des Kunden.

(2) Sämtliche Ergebnisse, Berechnungen, Vorschläge, Prüfhinweise, Auswertungen, Belege, Meldungen, Exporte und Dokumente, die die Dienste erzeugen, beruhen auf den vom Kunden eingegebenen bzw. von ihm konfigurierten Daten und Regeln. Sie sind Vorschläge und Hilfsmittel und ersetzen keine fachliche Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, sie vor Verwendung, Versand, Übermittlung, Auszahlung, Buchung oder sonstiger Verwertung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität zu prüfen und hierzu, soweit erforderlich, eigene fachkundige Beratung — insbesondere durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Lohnbüro, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Datenschutzbeauftragten — hinzuzuziehen.

(3) Diese Prüfpflicht gilt namentlich, aber nicht ausschließlich, für: a) Lohn und Entgelt: Lohnläufe, Stundensätze, Tarif- und Zuschlagsregeln (Nacht, Sonntag, Feiertag), Zuschlagskumulation, Lohnkomponenten, Prämien, Stundenkonten, Auszahlungen sowie Lohn- und Buchungsexporte einschließlich DATEV-Formaten; b) Sozialversicherung und Meldewesen: Sofortmeldungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rückmeldungen der Krankenkassen, Betriebsnummern und Mandate; c) Rechnungsstellung und Steuern: Rechnungen, Angebote, Gutschriften und Stornierungen, Pflichtangaben nach § 14 UStG, Nummernkreise, Steuersätze, Reverse-Charge und Kleinunternehmerregelung, elektronische Rechnungen nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD) sowie steuerliche Auswertungen und Exporte; d) Arbeitszeit und Personaleinsatz: Dienst- und Schichtpläne einschließlich automatisierter Planvorschläge, Prüfhinweise zum Arbeitszeitgesetz, Pausen, Ruhezeiten, Zeiterfassung, Zeitkorrekturen und Abwesenheiten; e) Bewachungsgewerbe: Bewacherregister und Bewacher-Identifikationsnummern, Sachkunde- und Unterrichtungsnachweise nach § 34a GewO, Dienstausweise, Wachbucheinträge, Schichtübergaben, Tages- und Soll-Ist-Berichte, Kontrollgänge und Alarmierungen; f) Qualitäts- und Normmanagement: Reifegrade, Normbezüge, Nachweise und Auswertungen zu ISO 9001, DIN 77200 und vergleichbaren Regelwerken; g) Personal und Recruiting: Verträge, Fristen, Befristungen, Kündigungen, Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz; h) Elektronische Signaturen: Auswahl der Signaturform, Einhaltung von Schrift- und Textformerfordernissen sowie die rechtliche Wirksamkeit signierter Dokumente im Einzelfall.

(4) Aufbewahrung und Beweisvorsorge sind Sache des Kunden. Securo ist kein Archivsystem im Sinne der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten und kein System of Record für die Buchführung. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen, unveränderbaren und fristgerechten Aufbewahrung von Unterlagen, insbesondere nach §§ 147 AO, 257 HGB und den GoBD, trifft den Kunden und ist von ihm in seinem eigenen Buchhaltungs- bzw. Archivsystem zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür benötigten Daten rechtzeitig zu exportieren und dort revisionssicher abzulegen.

(5) Securo Net schuldet keine Zusicherung, dass Ergebnisse der Dienste den Anforderungen einer Betriebsprüfung, einer Zertifizierungsstelle, einer Aufsichts- oder Ordnungsbehörde, eines Sozialversicherungsträgers oder eines Gerichts im Einzelfall genügen. Funktionen, die Integritätsnachweise erzeugen (z. B. Prüfsummen, Hash-Ketten, Verifikationslinks), dienen der technischen Nachvollziehbarkeit; eine bestimmte Beweiswirkung wird nicht zugesagt.

(6) Gesetzesänderungen werden von Securo Net nach billigem Ermessen und im Rahmen der Produktpflege berücksichtigt. Ein Anspruch darauf, dass die Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt einer bestimmten Rechtslage entsprechen, besteht nicht. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften selbst sicherzustellen.


§ 10 Nutzung durch Dritte

(1) Der Kunde darf im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs Dritten Zugang zu den Diensten einräumen, insbesondere seinen Auftraggebern über ein Kundenportal, Subunternehmern und deren Beschäftigten, freien Mitarbeitern sowie Bewerbern über die dafür vorgesehenen Portale und Schnittstellen. Eine darüber hinausgehende Überlassung an Dritte, insbesondere zur Nutzung für deren eigene, vom Betrieb des Kunden unabhängige Zwecke, ist unzulässig (§ 5 Absatz 2 lit. b).

(2) Der Kunde verpflichtet die von ihm zugelassenen Dritten auf die Einhaltung dieser AGB und steht für deren Verhalten wie für eigenes ein.

(3) Erhält ein Dritter einen eigenen personengebundenen Zugang, zählt er als aktiver Nutzer im Sinne des § 6.

(4) Der Kunde stellt Securo Net von Ansprüchen frei, die von ihm zugelassene Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste gegen Securo Net erheben, es sei denn, der Kunde hat die Inanspruchnahme nicht zu vertreten. § 21 gilt entsprechend.

(5) Bindet der Kunde Funktionen der Dienste in eigene Webangebote ein (z. B. Bewerber-, Support- oder Chatfunktionen), ist er für die dortigen Pflichtangaben, Einwilligungen und datenschutzrechtlichen Hinweise selbst verantwortlich.


§ 11 KI-gestützte Funktionen

(1) Einzelne Funktionen der Dienste werden durch Systeme der künstlichen Intelligenz unterstützt, insbesondere Planungsvorschläge, Textentwürfe, Zusammenfassungen, Einordnungen, Auswertungen sowie Assistenz- und Chatfunktionen.

(2) Ergebnisse KI-gestützter Funktionen sind Vorschläge. Sie können unvollständig, veraltet oder unzutreffend sein. Securo Net übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung solcher Ergebnisse für einen bestimmten Zweck. Der Kunde hat sie vor jeder Verwendung zu prüfen; § 9 gilt uneingeschränkt auch für KI-gestützte Ergebnisse.

(3) Zur Erbringung KI-gestützter Funktionen setzt Securo Net Dienste Dritter ein. Diese sind in der Liste der Unterauftragsverarbeiter aufgeführt. Kundendaten werden nicht zum Training von Modellen dieser Anbieter oder von Securo Net verwendet.

(4) Securo Net ist berechtigt, die eingesetzten Modelle, Anbieter und Verfahren jederzeit zu ändern, sofern die vertraglich geschuldete Funktion erhalten bleibt und das Datenschutzniveau nicht sinkt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Anbieter besteht nicht.

(5) KI-gestützte Funktionen können verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Securo Net kann Verbrauchsgrenzen, Kostendeckel und Drosselungen vorsehen; der Kunde kann eigene Kostendeckel setzen, soweit die Anwendung dies vorsieht. Wird ein Deckel erreicht, kann die Funktion bis zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode oder bis zur Anhebung des Deckels ruhen.

(6) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung KI-gestützter Funktionen mit den für ihn geltenden Vorgaben vereinbar ist, insbesondere mit Betriebsvereinbarungen, Geheimhaltungspflichten gegenüber seinen Auftraggebern und berufsrechtlichen Beschränkungen. Er wird keine Daten eingeben, deren Verarbeitung durch beauftragte Anbieter ihm untersagt ist.


§ 12 Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung, Vorschaufunktionen

(1) Securo Net bemüht sich, die Dienste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren durchgehend verfügbar zu halten. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Ein Service-Level-Agreement besteht nur, soweit es gesondert vereinbart ist.

(2) Nicht als Beeinträchtigung der Verfügbarkeit gelten insbesondere Zeiten, in denen die Dienste wegen Wartungsarbeiten, notwendiger Sicherheitsmaßnahmen, Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (insbesondere Netzbetreiber, Rechenzentren, Zahlungs-, Kommunikations-, Identifizierungs- oder KI-Dienstleister), höherer Gewalt, Angriffen auf die Infrastruktur oder wegen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.

(3) Gegenüber Geschäftskunden wird die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur Minderung nach § 536 BGB wird gegenüber Geschäftskunden dahingehend eingeschränkt, dass der Kunde einen Minderungsbetrag nicht durch Einbehalt oder Aufrechnung geltend machen kann, sondern nur durch Rückforderung des zu viel gezahlten Entgelts. § 20 bleibt unberührt.

(4) Securo Net ist berechtigt, die Dienste weiterzuentwickeln, zu ändern und zu aktualisieren, insbesondere zur Verbesserung der Funktionen, zur Anpassung an technische Entwicklungen oder an eine geänderte Rechtslage, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt und der Kunde dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Entfällt eine wesentliche Funktion des vom Kunden lizenzierten Umfangs dauerhaft, kündigt Securo Net dies mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch sechs Wochen, in Textform an; der Kunde kann den betroffenen Vertragsbestandteil in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.

(5) Funktionen, die ausdrücklich als „Beta", „Vorschau", „Test", „in Vorbereitung" oder gleichbedeutend gekennzeichnet sind, werden ohne Gewährleistung, ohne Verfügbarkeitszusage und ohne Anspruch auf Fortführung bereitgestellt. Sie können jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Absatz 4 Satz 2 findet auf solche Funktionen keine Anwendung. Der Kunde setzt sie nicht für produktive oder rechtlich verbindliche Vorgänge ein.


§ 13 Entgelte, Zahlung, Verzug, Sperrung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Preise gegenüber Geschäftskunden verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern sind die angegebenen Preise Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.

(2) Wiederkehrende Entgelte sind für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Einmalige Entgelte und verbrauchsabhängige Entgelte werden mit Erbringung bzw. mit der nächsten Abrechnung fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt über die vom Kunden hinterlegte Zahlungsart. Zur Verfügung stehen nach Maßgabe der Freischaltung insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine gültige und gedeckte Zahlungsart hinterlegt ist. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Mandat; die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.

(4) Für einzelne Zahlungsarten kann ein gesondert ausgewiesenes Zahlartentgelt erhoben werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für SEPA-Lastschriften wird kein Zahlartentgelt erhoben. Ein Entgelt für die Zahlung mit Zahlungskarte wird gegenüber Verbrauchern nicht erhoben (§ 270a BGB). Die Höhe eines etwaigen Zahlartentgelts wird vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt.

(5) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.

(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder scheitert eine Abbuchung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, gilt: a) Securo Net weist auf den Rückstand hin und erinnert an die Zahlung, in der Regel gestuft nach einem, drei und sieben Tagen ab Eintritt des Rückstands. b) Besteht der Rückstand länger als vierzehn Tage fort, ist Securo Net berechtigt, den Zugang zu den betroffenen Leistungen zu sperren. Die Sperre wird vorher angekündigt. c) Während der Sperre bleiben die Kundendaten erhalten und werden nicht gelöscht. Nach vollständigem Ausgleich des Rückstands wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. d) Die Entgeltpflicht bleibt für die Dauer einer vom Kunden zu vertretenden Sperre bestehen.

(7) Bei Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Gegenüber Geschäftskunden gilt § 288 Absatz 2 und Absatz 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für jede vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift kann Securo Net die tatsächlich angefallenen Bankentgelte weiterberechnen.

(8) Bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monatsentgelten oder bei wiederholt gescheiterten Abbuchungen ist Securo Net berechtigt, die weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder einer anderen Zahlungsart abhängig zu machen.


§ 14 Preisanpassung

(1) Securo Net ist berechtigt, die Entgelte für wiederkehrende Leistungen höchstens einmal in zwölf Monaten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Kosten für Personal, Betrieb, Hosting, Lizenzen, Zahlungsabwicklung, Kommunikationsleistungen und KI-Nutzung sowie zur Berücksichtigung eines erweiterten Leistungsumfangs.

(2) Die Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Die Ankündigung nennt den bisherigen und den neuen Preis, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und weist auf das Kündigungsrecht nach Absatz 3 hin.

(3) Der Kunde kann den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung mit dem angekündigten Zeitpunkt als vereinbart.

(4) Eine Anpassung während einer laufenden, im Voraus bezahlten Mindestlaufzeit erfolgt nicht; sie wird frühestens zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam.

(5) Absätze 1 bis 4 gelten nicht für eine Anpassung der gebuchten Paketgröße nach § 6; diese richtet sich allein nach dem dort geregelten Verfahren.


§ 15 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs.

(2) Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif: a) Monatstarif: Die Laufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. b) Jahrestarif: Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Gegenüber Verbrauchern gilt § 24 Absatz 4.

(3) Sieht der Tarif eine abweichende Mindestlaufzeit vor, ist diese in der Bestellung ausgewiesen und geht Absatz 2 vor.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Kündigungen können außerdem über die dafür in der Anwendung vorgesehene Funktion und über die Kündigungsschaltfläche auf unserer Website erklärt werden. Securo Net bestätigt Zugang, Inhalt und Zeitpunkt der Beendigung in Textform.

(5) Werden einzelne Module, Stufen oder Zusatzfunktionen gekündigt, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Kündigung eines Bündels erfasst die darin enthaltenen Bestandteile insgesamt.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Securo Net liegt insbesondere vor bei a) einem Verstoß gegen § 7 (Umgehung von Nutzungsgrenzen) nach erfolgloser Abmahnung, b) einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsentgelten trotz Mahnung und Fristsetzung, c) einer schwerwiegenden oder wiederholten Verletzung der Pflichten aus § 8, d) einer Nutzung, die die Sicherheit oder den Betrieb der Dienste oder die Rechte anderer Kunden erheblich gefährdet.

(7) Im Voraus gezahlte Entgelte werden bei einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch Securo Net nicht erstattet; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.


§ 16 Sperrung

(1) Securo Net ist berechtigt, den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise zu sperren, wenn a) ein Zahlungsrückstand nach § 13 Absatz 6 vorliegt, b) eine Überschreitung der Nutzungsgrenzen nach § 6 nicht bereinigt wird, c) ein Verstoß gegen § 7 vorliegt, d) der begründete Verdacht einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung besteht oder e) es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit oder den Betrieb der Dienste erforderlich ist.

(2) Die Sperre wird vorher angekündigt und auf das erforderliche Maß beschränkt, es sei denn, die Ankündigung ist wegen Gefahr im Verzug oder wegen eines vorsätzlichen Verstoßes nicht zumutbar.

(3) Während einer Sperre bleiben die Kundendaten erhalten. Nach Wegfall des Sperrgrundes wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Die Entgeltpflicht bleibt für die Dauer einer vom Kunden zu vertretenden Sperre bestehen.


§ 17 Kundendaten, Datensicherung, Beendigung

(1) Die Kundendaten stehen im Verhältnis der Parteien allein dem Kunden zu. Securo Net verarbeitet sie ausschließlich nach Maßgabe des Vertrages, der Weisungen des Kunden und des AVV.

(2) Datensicherung: Securo Net führt Sicherungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs der eigenen Systeme durch. Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems im Störungsfall und begründen keinen Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner Daten, Datensätze oder Zeitstände. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten in regelmäßigen, dem Risiko angemessenen Abständen über die bereitgestellten Export- und Downloadfunktionen selbst zu sichern und die Sicherungen auf Verwertbarkeit zu prüfen. Diese Obliegenheit gilt insbesondere vor jeder vom Kunden veranlassten Massenänderung, vor Modulkündigungen und vor Vertragsende.

(3) Nach Vertragsende werden die Kundendaten auf Verlangen des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Securo Net entgegensteht; wird die Organisation archiviert, erfolgt die endgültige Löschung 30 Tage nach der Archivierung. Securo Net behält sich vor, Organisationen ohne aktiven Vertrag nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zu archivieren und anschließend zu löschen. Benötigte Daten hat der Kunde vor dem Ende der Laufzeit über die bereitgestellten Export- und Downloadfunktionen zu sichern (Absatz 2). Ein Anspruch auf Herausgabe in einem bestimmten, nicht angebotenen Format besteht nicht. Eine über die bereitgestellten Exportfunktionen hinausgehende Datenmigration oder -aufbereitung ist eine gesondert zu vergütende Leistung.

(4) Die Erfüllung eigener gesetzlicher Aufbewahrungspflichten des Kunden, insbesondere nach §§ 147 AO und 257 HGB, obliegt dem Kunden; § 9 Absatz 4 gilt.

(5) Securo Net ist berechtigt, Bestands-, Vertrags- und Abrechnungsdaten für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen weiter aufzubewahren sowie anonymisierte, keinen Personenbezug und keinen Bezug zum Kunden mehr aufweisende Auswertungen zu Betriebs- und Sicherheitszwecken zu verwenden.


§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit Securo Net personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO einschließlich der Liste der Unterauftragsverarbeiter und der Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der AVV ist Bestandteil des Vertrages; der Kunde schließt ihn im Rahmen der Registrierung bzw. über die dafür vorgesehene Funktion ab.

(2) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm eingestellten personenbezogenen Daten. Er stellt sicher, dass er zu deren Verarbeitung berechtigt ist, dass Betroffene informiert sind und dass erforderliche Einwilligungen und Beteiligungsrechte vorliegen.

(3) Securo Net ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen und zu wechseln; das Verfahren einschließlich Ankündigung und Widerspruchsrecht regelt der AVV.

(4) Für die eigene Verarbeitung von Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ist Securo Net Verantwortlicher; Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.


§ 19 Gewährleistung

(1) Securo Net gewährleistet, dass die Dienste während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten bleiben. § 12 Absatz 3 bleibt unberührt.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehung möglich ist (Fehlerbeschreibung, Zeitpunkt, betroffene Funktion, Reproduktionsschritte). Unterlässt der Kunde die Anzeige, gelten §§ 536b, 536c BGB.

(3) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Ursache beruhen, insbesondere auf fehlerhafter Konfiguration, unzutreffenden Stammdaten, eigenen Regelwerken des Kunden, ungeeigneten Endgeräten, Browsern oder Netzverbindungen, auf Eingriffen des Kunden in die Dienste oder auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung.

(4) Gegenüber Geschäftskunden ist die Gewährleistung für unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit ausgeschlossen.

(5) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren gegenüber Geschäftskunden in zwölf Monaten; dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


§ 20 Haftung

(1) Securo Net haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d) im Umfang einer von Securo Net übernommenen Garantie, e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Securo Net nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Securo Net gezahlten Entgelte. Bei einer Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten tritt an deren Stelle das Zwölffache des durchschnittlichen Monatsentgelts.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.

(5) Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet Securo Net im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten aus ordnungsgemäß und in angemessenen Abständen erstellten Sicherungen des Kunden erforderlich gewesen wäre. Hat der Kunde seine Sicherungsobliegenheit nach § 17 Absatz 2 verletzt, gilt § 254 BGB.

(6) Securo Net haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde entgegen § 9 Ergebnisse der Dienste ungeprüft verwendet hat, insbesondere nicht für Nachforderungen, Säumniszuschläge, Bußgelder, Verspätungs- oder Verzugsfolgen gegenüber Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Beschäftigten, Auftraggebern oder sonstigen Dritten.

(7) Securo Net haftet nicht für Störungen, die auf höherer Gewalt oder auf Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs beruhen, insbesondere auf Ausfällen von Netzbetreibern, Rechenzentren, Zahlungs-, Kommunikations-, Identifizierungs- oder KI-Dienstleistern, auf behördlichen Anordnungen, Streik, Pandemie oder Angriffen auf die Infrastruktur.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Securo Net sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

(9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


§ 21 Freistellung

(1) Der Kunde stellt Securo Net von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Securo Net wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden eingestellten Inhalte oder durch die Art und Weise der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder die von ihm zugelassenen Nutzer und Dritten (§ 10) geltend machen. Erfasst sind auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Die Freistellungspflicht besteht nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Securo Net wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren, ihm die Verteidigung ermöglichen und keine Anerkenntnisse ohne seine Zustimmung abgeben.


§ 22 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, ihr von einem Dritten rechtmäßig überlassen wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Securo Net ist berechtigt, Unterauftragnehmer und Erfüllungsgehilfen einzubinden, soweit diese auf eine entsprechende Vertraulichkeit verpflichtet sind.


§ 23 Änderungen dieser AGB

(1) Securo Net ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Gesetze oder höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte technische oder betriebliche Rahmenbedingungen oder an einen geänderten Leistungsumfang erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge und auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. Bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.

(4) Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen, insbesondere Preisänderungen, richten sich ausschließlich nach § 14 und nicht nach dieser Vorschrift.

(5) Gegenüber Verbrauchern gilt die Zustimmungsfiktion nach Absatz 2 nicht. Änderungen dieser AGB werden gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, kann jede Partei den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung.


§ 24 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

Die Regelungen dieses Paragraphen gehen sämtlichen übrigen Bestimmungen dieser AGB vor, soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

(1) Keine Anwendung finden gegenüber Verbrauchern: - § 7 Absatz 2 lit. a und Absatz 3 (pauschalierte Nachberechnung), - § 12 Absatz 3 (Ausschluss von § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB und Einschränkung der Minderung), - § 19 Absatz 4 und Absatz 5 (Gewährleistungsausschluss und verkürzte Verjährung); es gelten die gesetzlichen Fristen, - § 23 Absatz 2 (Zustimmungsfiktion); es gilt § 23 Absatz 5, - § 25 Absatz 2 (Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsbeschränkung), - § 25 Absatz 5 (Gerichtsstandsvereinbarung); es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, - sämtliche Regelungen, die ausdrücklich nur gegenüber Geschäftskunden gelten.

(2) Widerrufsrecht. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten und die Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und auf unserer Website vorgehalten wird. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert — bei digitalen Inhalten mit Beginn der Vertragserfüllung, bei Dienstleistungen mit vollständiger Vertragserfüllung (§ 356 Absatz 4 und 5 BGB).

(3) Kündigungsschaltfläche. Für Verträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden, steht eine ständig verfügbare, unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB auf unserer Website bereit; eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. Der Zugang der Kündigung, ihr Inhalt und der Zeitpunkt der Beendigung werden in Textform bestätigt.

(4) Laufzeit und Verlängerung. Abweichend von § 15 Absatz 2 lit. b verlängert sich ein Vertrag mit einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten gegenüber Verbrauchern nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von diesem Zeitpunkt an jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(5) Zahlartentgelte. Für die Zahlung mit Zahlungskarte, SEPA-Basislastschrift, SEPA-Firmenlastschrift oder SEPA-Überweisung wird gegenüber Verbrauchern kein Entgelt erhoben (§ 270a BGB).

(6) Verzugszinsen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 1 BGB; § 288 Absatz 5 BGB findet keine Anwendung.

(7) Streitbeilegung. Securo Net ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).


§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Textform. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Mitteilungen an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse und Mitteilungen innerhalb der Anwendung gelten als zugegangen; der Kunde hält die hinterlegten Kontaktdaten aktuell.

(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Gegenüber Geschäftskunden gilt: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Referenznennung. Securo Net ist berechtigt, den Kunden unter Nennung seines Namens und seines Firmenlogos als Referenzkunden zu benennen, insbesondere auf der eigenen Website und in Angebotsunterlagen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; Securo Net stellt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist ein.

(4) Abtretung und Vertragsübernahme. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Securo Net in Textform auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Securo Net ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder auf eine Rechtsnachfolgerin zu übertragen, insbesondere im Zuge einer Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Gesellschaft. Securo Net kündigt eine solche Übertragung mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich kündigen.

(5) Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Paderborn. Securo Net ist überdies berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt § 24 Absatz 1.

(6) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(7) Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge nach § 1 Absatz 5.


Fassung 1.0 · Stand 25.08.2026 · Securo Net, Inhaber Dennis Bialik, Arminiusstraße 3, 33100 Paderborn